Seitenbereiche

Nebenberufliche Fahrer gemeinnütziger Einrichtungen

/news_aerzte/
Illustration

Aufwandsentschädigung

Das FG Baden-Württemberg hat hingegen die Aufwandsentschädigungen von Fahrern eines Seniorenzentrums als steuerfrei im Sinne der oben genannten Vorschrift anerkannt. Im Streitfall waren mehrere Fahrer für das Seniorenzentrum tätig. Die Fahrer halfen den hilfsbedürftigen Personen von der Wohnung zum Bus und zurück. Sie wurden hierzu von dem Betreiber des Seniorenzentrums oder externen Anbietern geschult. Gezahlt wurde den Fahrern eine Aufwandsentschädigung von € 2.400,00 jährlich. Die Fahrer zeichneten ihre Arbeitsstunden auf. Das FG sah die Aufwandsentschädigung als steuerfrei an (Urteil vom  8.3.2018, 3 K 888/16).

Stand: 28. August 2018

Bild: Prostock-studio - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Singen sind wir auch im Raum Engen, Radolfzell, Konstanz & Tuttlingen für Sie da. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Spitznagel & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

OK