Seitenbereiche

Energiepreispauschale für Arbeitnehmer und Selbstständige

/news_mandanten/
Illustration

Energiepreispauschale

Die Bundesregierung hat mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 (BGBl 2022 I S 749) u. a. für Arbeitnehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von € 300,00 beschlossen (§ 112 ff. Einkommensteuergesetz/EStG). Der Anspruch auf die Pauschale besteht ab dem 1.9.2022.

FAQ veröffentlicht

Unter dem Weblink https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-energiepreispauschale.html hat das Bundesfinanzministerium kürzlich FAQ zu den häufigsten Fragen rund um die neue Pauschale veröffentlicht. Antworten gibt es u. a. zur Anspruchsberechtigung, Auszahlung an Arbeitnehmer, Steuerfestsetzung im Einkommensteuerbescheid sowie Steuerpflicht. Die Energiepreispauschale unterliegt der Einkommensteuerpflicht. Die Nettoentlastung verringert sich somit, je höher der persönliche Steuersatz des Empfängers ist.

Auszahlung an Arbeitnehmer

Arbeitnehmer erhalten die EPP von ihrem Arbeitgeber ausbezahlt, sofern sie unbeschränkt steuerpflichtig sind und am 1.9.2022 in einem Dienstverhältnis gestanden haben. Eine Auszahlung erfolgt auch an Minijobber sowie Krankengeld- und Elterngeldbezieher.

Verfahren bei zusammenveranlagten Ehegatten

Ehegatten erhalten bei Zusammenveranlagung die EPP zweimal, sofern jeder Ehegatte die Voraussetzungen für den Bezug erfüllt.

Stand: 28. Juli 2022

Bild: Illustration

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Singen sind wir auch im Raum Engen, Radolfzell, Konstanz & Tuttlingen für Sie da. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Spitznagel & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

OK