Seitenbereiche

Mindest-Aufzeichnungspflichten beim elektronischen Fahrtenbuch

/news_mandanten/
Illustration

Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch muss, damit es die Finanzverwaltung anerkennt, laufend, lückenlos und fehlerfrei geführt werden. Unter anderem müssen der Reisezweck und die aufgesuchten Kunden/Geschäftspartner angegeben werden. Auf dem freien Markt sind zahlreiche elektronische Fahrtenbücher erhältlich. Sie sollen dem Steuerpflichtigen die Arbeit der Führung eines Fahrtenbuches abnehmen. Leider gelingt dies nur bedingt, wie der aktuelle Fall zeigt, den das Niedersächsische Finanzgericht (FG) zu entscheiden hatte (Urteil vom 23.1.2019, 3 K 107/18).

Der Fall

Im Streitfall verfügte der Dienstwagen des Klägers über eine sogenannte Telematiklösung inklusive der Funktion „elektronisches Fahrtenbuch“. Über das Mobilfunknetz wurde die aktuelle Position übermittelt. Die Bewegungsdaten wurden auf einem zentralen Server gespeichert, sodass der Steuerpflichtige in wenigen Schritten ein elektronisches Fahrtenbuch erstellen konnte. Die Hard- und Software zeichnete aber nur Ort und Zeit des Beginnes und Ende der Fahrt auf. Den Anlass der Fahrt sowie die aufgesuchten Kunden/Geschäftspartner musste der Steuerpflichtige manuell ergänzen. Die Software zeichnete keine Angaben dazu auf, wann der Steuerpflichtige die Fahrtanlässe ergänzt hat. Das Gericht monierte außerdem, dass der Steuerpflichtige nicht die tatsächlichen Kilometerstände laut Tachoangabe mit jenen durch die Software ermittelten Tachoständen abgeglichen hat. Gegen dieses Urteil ist beim Bundesfinanzhof (BFH) eine Nichtzulassungsbeschwerde anhängig (Az. VI B 25/19).

Stand: 27. Mai 2019

Bild: nd3000 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Singen sind wir auch im Raum Engen, Radolfzell, Konstanz & Tuttlingen für Sie da. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Spitznagel & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

OK