Seitenbereiche

Dividendenzahlungen nach der Hauptversammlung

/news_mandanten/
© Andrey Popov - Fotolia.com

Dividendenzahlungen

Auch 2017 schütten die börsennotierten Aktiengesellschaften satte Dividendenzahlungen an ihre Anteilseigner aus. Bisher wurde die Dividendenzahlung immer am Tag nach der Hauptversammlung gutgeschrieben.

Neuregelung ab 1.1.2017

Seit dem 1.1.2017 hat sich der Zahlbarkeitstag für Dividenden der deutschen Unternehmen geändert. Hintergrund ist die Vereinheitlichung des Wertpapiergeschäftes innerhalb der EU und die damit verbundene Änderung des § 58 Aktiengesetz. Ab diesem Jahr sind Dividenden inländischer Unternehmen am dritten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung fällig. Hält ein Unternehmen seine Hauptversammlung beispielsweise am Montag, den 30.1.2017, ab, wird die Dividende am Donnerstag, den 2.2.2017, fällig.

Abweichende Regelungen

Abweichend hiervon kann je nach der Satzung oder im Rahmen der Hauptversammlung eine spätere Fälligkeit festgelegt werden. Unverändert bleibt jedoch der Zeitpunkt für die Dividendenberechtigung. Dieser ist bei Handelsschluss am Tag der jeweiligen Hauptversammlung. Keine Änderungen gibt es auch beim Dividendenabschlag. Die Aktie wird also weiterhin am ersten Handelstag nach der Hauptversammlung „ex Dividende“ gehandelt.

Stand: 27. Februar 2017

Bild: Andrey Popov - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Singen sind wir auch im Raum Engen, Radolfzell, Konstanz & Tuttlingen für Sie da. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Spitznagel & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

OK